Was kommt auf sie zu? Woran müssen Sie denken?
Ihr Arzt hat Ihnen eine Verordnung ( Rezept Din A5) ausgestellt. Diese darf bei Beginn der Behandlung nicht älter sein als 14 Tage. Danach verliert sie ihre Gültigkeit, kann aber jeder Zeit vom Arzt verlängert werden. Pro Rezept gibt es für Sie einen geringen Eigenanteil zu entrichten. Dies gilt nur für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse.
Privatrezepte verlieren ihre Gültigkeit nicht. Hier gibt es auch keinen Eigenanteil.
Ist es einmal erforderlich einen Termin zu verschieben, so muss dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin und bringen Sie ein größeres Handtuch mit zur Behandlung. Dieses kann während Ihrer Behandlungsserie, mit Ihrem Namen beschriftet, in der Praxis verbleiben.